Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
1958 geboren in München mit anschließendem mehrjährigen Auslandsaufenthalt als Diplomatensohn an verschiedenen deutschen Botschaften.
1989 erstes juristisches Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München,
Mitarbeit als Rechtsreferendare in der Kanzlei Nörr, Stiefelhofer & Lutz im Bereich Steuerrecht, anschließend als Rechtsreferendar baurechtliche Spezialisierung in der Kanzlei Tillmann & Ott.
1992 zweites juristisches Staatsexamen in München
1992 Gründung der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei in München in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Tillmann & Ott, heute Tilmann & Hillesheim.
1997 Erhalt der Zulassung beim Oberlandesgericht München und dem Bayerischen Obersten Landesgericht.
2007 erfolgreiche Fortbildung und Zulassung als Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht.
Weitere Qualifikationen:
Laufende auch technische Weiterbildung durch regelmäßigen Besuch des BAUSCHÄDEN-FORUM in Rottach-Egern am Tegernsee, während des Studiums langjährige praktische Erfahrungen in nahezu allen Baubereichen – Rohbau, Sanitär, Fliesen, Elektro, Schreiner, Lackierer, Innenausbau und zahlreichen weiteren technischen Feldern.